Das Bestellerprinzip
Der Gesetzgeber hat beschlossen, dass bei Mietverträgen der Besteller des Immobilienmaklers die Maklergebühr zu zahlen hat –
daher der Begriff Bestellerprinzip. Bisher war dies meistens der Mieter, ab dem 01.06.2015 wurde das geändert.
Wenn ein Vermieter einen Makler beauftragt seine Wohnung zu vermitteln, muss der Vermieter die Provision an den Makler zahlen.
Diese kann von Steuer abgesetzt werden.
Für Wohnungssuchende wird es immer schwieriger an gute und bezahlbare Wohnungen zu kommen. Sobald eine gute Wohnung im
Internet beworben wird, ist die Nachfrage sehr groß. Damit der Wohnungssuchende möglichst früh von zu vermietenden
Wohnungen erfährt, sollte er sich in die Suchkartei von Immobilienmakler aufnehmen lassen. Denn viele Immobilienmakler
schreiben häufig zuerst die eigenen Kunden an, bevor sie die Wohnung aktiv im Internet bewerben. So hat man als
Wohnungssuchender eher die Chance früh von neuen Mitobjekten zu erfahren.
ABER VORSICHT:
Wenn Sie einen Suchauftrag unterschreiben und der Immobilienmakler findet eine Wohnung, mit deren Vermittlung er nicht vom
Vermieter beauftragt wurde, dann muss der Besteller, also in diesem Fall der Mietsuchende die Provision von maximal 2
Monatskaltmieten zuzgl. Mehrwertsteuer bezahlen. Das passiert aber nicht, wenn Sie dem Immobilienmakler mitteilen, dass Sie nur
Interesse an Mietobjekten haben, mit denen Vermittlung er von einem Vermieter beauftragt wurde. Das heißt, er sucht nicht aktiv
für den Suchenden, sondern für den Vermieter.
… zurück
Hier das Gesetz als PDF
Haftungsausschluss:
Dieser Artikel wurde nach bestem Wissen und Gewissen und mit größter Sorgfalt recherchiert, zusammengestellt und formuliert. Für die Richtigkeit,
Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte können wir jedoch keine Gewähr übernehmen
Das Bestellerprinzip
Der Gesetzgeber hat beschlossen, dass bei
Mietverträgen der Besteller des Immobilienmaklers
die Maklergebühr zu zahlen hat – daher der Begriff
Bestellerprinzip. Bisher war dies meistens der
Mieter, ab dem 01.06.2015 wurde das geändert.
Wenn ein Vermieter einen Makler beauftragt seine
Wohnung zu vermitteln, muss der Vermieter die
Provision an den Makler zahlen. Diese kann von
Steuer abgesetzt werden.
Für Wohnungssuchende wird es immer schwieriger
an gute und bezahlbare Wohnungen zu kommen.
Sobald eine gute Wohnung im Internet beworben
wird, ist die Nachfrage sehr groß. Damit der
Wohnungssuchende möglichst früh von zu
vermietenden Wohnungen erfährt, sollte er sich in
die Suchkartei von Immobilienmakler aufnehmen
lassen. Denn viele Immobilienmakler schreiben
häufig zuerst die eigenen Kunden an, bevor sie die
Wohnung aktiv im Internet bewerben. So hat man
als Wohnungssuchender eher die Chance früh von
neuen Mitobjekten zu erfahren.
ABER VORSICHT:
Wenn Sie einen Suchauftrag unterschreiben und
der Immobilienmakler findet eine Wohnung, mit
deren Vermittlung er nicht vom Vermieter
beauftragt wurde, dann muss der Besteller, also in
diesem Fall der Mietsuchende, die Provision von
maximal 2 Monatskaltmieten zuzgl. Mehrwertsteuer
bezahlen. Das passiert aber nicht, wenn Sie dem
Immobilienmakler mitteilen, dass Sie nur Interesse
an Mietobjekten haben, mit denen Vermittlung er
von einem Vermieter beauftragt wurde. Das heißt,
er sucht nicht aktiv für den Suchenden, sondern für
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und mit größter Sorgfalt recherchiert, zusammengestellt
und formuliert. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und
Aktualität der Inhalte können wir jedoch keine Gewähr
übernehmen