Das Bieterverfahren
Anstatt einen festen und meist auch hohen Verkaufspreis festzulegen, besteht auch die Möglichkeit mit einem
Bieterverfahren mit einem Mindestgebot die Vermarktung durchzuführen. Das Bieterverfahren ist eine
Vermarktungsart und hat nichts mit einer Auktion oder Versteigerung zu tun.
Die Interessenten geben nach der Besichtigung einer Immobilie zu einem festgesetzten Stichtag ihr Gebot schriflich
ab und der Verkäufer entscheidet, an wen er verkaufen möchte. Das muss nicht zwangsläufig der Kaufinteressent
mit dem höchsten Gebot sein.
Der Kaufvertrag kommt erst, wie bei der herkömmlichen Vermarktung, mit der notariellen Beurkundung zustande.
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Haftungsausschluss:
Dieser Artikel wurde nach bestem Wissen und Gewissen und mit größter Sorgfalt recherchiert, zusammengestellt und formuliert. Für die Richtigkeit,
Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte können wir jedoch keine Gewähr übernehmen
Das Bieterverfahren
Anstatt einen einen festen und auch oft hohen
Verkaufspreis festzulegen, besteht auch die
Möglichkeit mit einem Bieterverfahren mit einem
Mindestgebot die Vermarktung durchzuführen.
Das Bieterverfahren ist eine Vermarktungsart
und hat nichts mit einer Auktion oder
Versteigerung zu tun.
Die Interessenten geben nach der Besichtigung
einer Immobilie zu einem festgesetzten Stichtag
ihr Gebot schriflich ab und der Verkäufer
entscheidet, an wen er verkaufen möchte. Das
muss nicht zwangsläufig der Kaufinteressent mit
dem höchsten Gebot sein.
Der Kaufvertrag kommt erst, wie bei der
herkömmlichen Vermarktung, mit der notariellen
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