Das Bieterverfahren
Anstatt einen festen und meist auch hohen Verkaufspreis festzulegen, besteht auch die Möglichkeit mit einem
Bieterverfahren mit einem Mindestgebot die Vermarktung durchzuführen. Das Bieterverfahren ist eine
Vermarktungsart und hat nichts mit einer Auktion oder Versteigerung zu tun.
Die Interessenten geben nach der Besichtigung einer Immobilie zu einem festgesetzten Stichtag ihr Gebot schriflich
ab und der Verkäufer entscheidet, an wen er verkaufen möchte. Das muss nicht zwangsläufig der Kaufinteressent
mit dem höchsten Gebot sein.
Der Kaufvertrag kommt erst, wie bei der herkömmlichen Vermarktung, mit der notariellen Beurkundung zustande.
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Haftungsausschluss:
Dieser Artikel wurde nach bestem Wissen und Gewissen und mit größter Sorgfalt recherchiert, zusammengestellt und formuliert. Für die Richtigkeit,
Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte können wir jedoch keine Gewähr übernehmen
Das Bieterverfahren
Anstatt einen einen festen und auch oft
hohen Verkaufspreis festzulegen, besteht
auch die Möglichkeit mit einem
Bieterverfahren mit einem Mindestgebot die
Vermarktung durchzuführen. Das
Bieterverfahren ist eine Vermarktungsart
und hat nichts mit einer Auktion oder
Versteigerung zu tun.
Die Interessenten geben nach der
Besichtigung einer Immobilie zu einem
festgesetzten Stichtag ihr Gebot schriflich ab
und der Verkäufer entscheidet, an wen er
verkaufen möchte. Das muss nicht
zwangsläufig der Kaufinteressent mit dem
höchsten Gebot sein.
Der Kaufvertrag kommt erst, wie bei der
herkömmlichen Vermarktung, mit der
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