Immobilienbewertung Bad
Zwischenahn
Was ist mein Haus in Bad Zwischenahn wert?
Sie wünschen eine Immobienbewertung Ihres
Hauses oder Immobilie in Bad Zwischenahn?
Ihr Immobilienunternehmen Immobilien ToHuus
bietet beim Verkauf einer Immobilie in Bad
Zwischenahn eine kostenfreie und unverbindliche
Immobilienbewertung anhand einer Auswertung
der erzielbaren Marktpreisspanne an. Sicherlich
möchten Sie vor dem Verkauf den Wert Ihrer
Immobilie in Bad Zwischenahn erfahren.
Immobilienbewertung für
Bad Zwischenahn
•
Ermittlung des Marktwertes für die Immobilie
in Bad Zwischenahn
•
Kostenlose & unverbindliche Beratung
•
Kurzfristige Besichtigungstermine | auch am
Wochenende
•
Immobilienverkaufsberatung in Bad
Zwischenahn & Umgebung
•
DEKRA Zertifikat Immoblienbewerter für
Standardobjekte
Sie wünschen mehr Informationen zur
Immobilienbewertung in Bad
Zwischenahn?
Rufen Sie an - kostenlose Beratung unter:
Immobilien ToHuus
26160 Bad Zwischenahn
Telefon: 04408-088934
Wie wird der Wert einer Immobilie
für Bad Zwischenahn berechnet?
Welche
Wertermittlungsmethoden
werden verwendet?
Wenn Sie eine Immobilie, Ihr Haus oder Ihre
Wohnung in Bad Zwischenahn verkaufen
möchten, sollten Sie den Preis kennen, der am
Markt erzielbar ist. Dazu werden bei der
Bewertung einer Immobilie verschiedene
Verfahren angewendet. Aber was genau
bestimmt den Wert der Immobilie in Bad
Zwischenahn? Die Lage der Immobilie spielt
eine große Rolle, aber auch der
Erhaltungszustand des Hauses oder der
Wohnung ist wertbestimmend. Oft liegen die
Vorstellungen vom möglichen Verkaufspreis bei
Eigentümern nicht richtig. Hier hilft eine
professionelle Immobilienbewertung in Bad
Zwischenahn von Immobilien ToHuus.
Was ist aber der Marktwert oder auch
Verkehrswert einer Immobilie?
Im Baugesetzbuch (BauGB) § 194 ist der
Verkehrswert genau definiert:
„Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den
Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den
sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen
Geschäftsverkehr nach den rechtlichen
Gegebenheiten und tatsächlichen
Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit
und der Lage des Grundstücks oder des
sonstigen Gegenstands der Wertermittlung
ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder
persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“
Für die Ermittlung des Marktwertes einer
Immobilie in Bad Zwischenahn stehen 3
Wertermittlungsverfahren bzw.
Bewertungsverfahren zur Auswahl:
Sachwertverfahren,
Vergleichswertverfahren und das
Ertragswertverfahren.
Bei Einfamilienhäusern in Bad Zwischenahn
kommt vorwiegend das Sachwertverfahren für
die Immobilienbewertung zum Einsatz. Dieses
Verfahren wird dann mit dem
Vergleichswertverfahren unterstützt.
Worin unterscheiden sich diese
Wertermittlungsverfahren bei Immobilien
in Bad Zwischenahn?
Zum Sachwertverfahren steht im
Bewertungsgesetz (BewG)
§ 189 Bewertung im Sachwertverfahren
(1) Bei Anwendung des Sachwertverfahrens ist
der Wert der Gebäude (Gebäudesachwert)
getrennt vom Bodenwert nach § 190 zu
ermitteln. Sonstige bauliche Anlagen,
insbesondere Außenanlagen, und der Wert der
sonstigen Anlagen sind regelmäßig mit dem
Gebäudewert und dem Bodenwert abgegolten.
(2) Der Bodenwert ist der Wert des unbebauten
Grundstücks nach § 179.
(3) Der Bodenwert und der Gebäudesachwert (§
190) ergeben den vorläufigen Sachwert des
Grundstücks. Dieser ist zur Anpassung an den
gemeinen Wert mit einer Wertzahl nach § 191
zu multiplizieren.
Für die Bewertung einer Immobilie in Bad
Zwischenahn wird beim Sachwertverfahren
mittels der Normalherstellungskosten
(Normwerte aus dem Jahr 2010) und dem
aktuellen Baupreisindex der Wert ermittelt, mit
dem das Gebäude zu dem heutigen Preisen
erbaut werden würde. Mittels der einer linearen
Alterswertminderung wird der Immobilienwert
dann bestimmt. Da es große regionale
Unterschiede bei den Immobilienpreisen gibt,
wird der vorläufige Sachwert mit einem
Sachwertfaktor, der meist von den regionalen
Gutsachterausschüssen vorgeben wird,
multipliziert.
Den Sachwert für die Immobilienbewertung legt
für Bad Zwischenahn der Gutsachterausschuss
in Oldenburg fest.
Zum Vergeichswertverfahren steht im
Bewertungsgesetz (BewG)
§ 183 Bewertung im Vergleichswertverfahren
(1) Bei Anwendung des
Vergleichswertverfahrens sind Kaufpreise von
Grundstücken heranzuziehen, die hinsichtlich
der ihren Wert beeinflussenden Merkmale mit
dem zu bewertenden Grundstück hinreichend
übereinstimmen (Vergleichsgrundstücke).
Grundlage sind vorrangig die von den
Gutsachterausschüssen im Sinne der §§ 192 ff.
des Baugesetzbuchs mitgeteilten
Vergleichspreise.
(2) Anstelle von Preisen für
Vergleichsgrundstücke können von den
Gutsachterausschüssen für geeignete
Bezugseinheiten, insbesondere
Flächeneinheiten des Gebäudes, ermittelte und
mitgeteilte Vergleichsfaktoren herangezogen
werden. Bei Verwendung von
Vergleichsfaktoren, die sich nur auf das
Gebäude beziehen, ist der Bodenwert nach §
179 gesondert zu berücksichtigen.
(3) Besonderheiten, insbesondere die den Wert
beeinflussenden Belastungen privatrechtlicher
und öffentlich-rechtlicher Art, werden im
Vergleichswertverfahren nach den Absätzen 1
und 2 nicht berücksichtigt.
Für die Wertermittlung einer Immobilie in Bad
Zwischenahn mittels des
Vergleichswertverfahrens ist es notwendig, die
Kaufpreise der Vergangenheit von
vergleichbaren Immobilien in Bad Zwischenahn
heranzuziehen.
Die regionalen Gutsachterausschüsse sammeln
die Kaufpreise der Immobilien, in diesem Fall für
Bad Zwischenahn, für ein gesamtes Jahr.
Anhand des Grundstückmarktberichtes können
dann von den verschiedenen Regionen die
Vergleichsfaktoren ermittelt werden.
* Die online Marktwertermittlung wird anhand
des ImmoWertReports der Firma Sprengnetter
erstellt. Damit wird Ihnen bereits auf Basis der
bisher angegebenen Objekteigenschaften eine
Marktwertspanne, die den – in einem
angemessenen Vermarktungszeitraum und
gewöhnlichen Geschäftsverkehr – wahrscheinlich
zu erzielenden Kaufpreis enthält, angeboten.
Wie hoch ist der erzielbare Preis einer
Immobilie in Bad Zwischenahn?
Beim Hausverkauf bzw. Immobilienverkauf in Bad
Zwischenahn sollte als erstes eine Wertermittlung
bzw. Bewertung Ihrer Immobilie auf der Liste
stehen.