Immobilienbewertung
Delmenhorst
Was ist mein Haus in Delmenhorst wert?
Sie wünschen eine
Bewertung Ihres Hauses
oder Immobilie in
Delmenhorst?
Ihre Immobilienbewertung für
Immobilien in Delmenhorst
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Ermittlung des Marktwertes für die Immobilie
in Delmenhorst
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Kostenlose & unverbindliche Beratung
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Wochenende
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& Umgebung
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Standardobjekte
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zur Immobilienbewertung in
Delmenhorst?
Rufen Sie an - kostenlose Beratung
unter:
Immobilien ToHuus
27749 Delmenhorst
Telefon: 04408-088934
Wie wird der Wert einer Immo-
bilie für Delmenhorst berech-
net?
Welche
Wertermittlungsmethoden
werden verwendet?
Wenn Sie eine Immobilie, Ihr Haus oder
Ihre Wohnung in Delmenhorst verkaufen
möchten, sollten Sie den Preis kennen, der
am Markt erzielbar ist. Dazu werden bei
der Bewertung einer Immobilie
verschiedene Verfahren angewendet. Aber
was genau bestimmt den Wert der
Immobilie in Delmenhorst? Die Lage der
Immobilie spielt eine große Rolle, aber
auch der Erhaltungszustand des Hauses
oder der Wohnung ist wertbestimmend.
Oft liegen die Vorstellungen vom
möglichen Verkaufspreis bei Eigentümern
nicht richtig. Hier hilft eine professionelle
Immobilienbewertung in Delmenhorst von
Immobilien ToHuus.
Was ist aber der Marktwert oder auch
Verkehrswert einer Immobilie?
Im Baugesetzbuch (BauGB) § 194 ist der
Verkehrswert genau definiert:
„Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch
den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt,
auf den sich die Ermittlung bezieht, im
gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den
rechtlichen Gegebenheiten und
tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen
Beschaffenheit und der Lage des
Grundstücks oder des sonstigen
Gegenstands der Wertermittlung ohne
Rücksicht auf ungewöhnliche oder
persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“
Für die Ermittlung des Marktwertes einer
Immobilie in Delmenhorst stehen 3
Wertermittlungsverfahren bzw.
Bewertungsverfahren zur Auswahl:
Sachwertverfahren,
Vergleichswertverfahren
und das
Ertragswertverfahren.
Bei Einfamilienhäusern in
Delmenhorst kommt vorwiegend das
Sachwertverfahren für die
Immobilienbewertung zum Einsatz. Dieses
Verfahren wird dann mit dem
Vergleichswertverfahren unterstützt.
Worin unterscheiden sich
diese
Wertermittlungsverfahren
bei Immobilien in
Delmenhorst?
Zum Sachwertverfahren steht im
Bewertungsgesetz (BewG)
§ 189 Bewertung im
Sachwertverfahren
(1) Bei Anwendung des
Sachwertverfahrens ist der Wert der
Gebäude (Gebäudesachwert) getrennt
vom Bodenwert nach § 190 zu ermitteln.
Sonstige bauliche Anlagen, insbesondere
Außenanlagen, und der Wert der sonstigen
Anlagen sind regelmäßig mit dem
Gebäudewert und dem Bodenwert
abgegolten.
(2) Der Bodenwert ist der Wert des
unbebauten Grundstücks nach § 179.
(3) Der Bodenwert und der
Gebäudesachwert (§ 190) ergeben den
vorläufigen Sachwert des Grundstücks.
Dieser ist zur Anpassung an den gemeinen
Wert mit einer Wertzahl nach § 191 zu
multiplizieren.
Für die Bewertung einer Immobilie in
Delmenhorst wird beim Sachwertverfahren
mittels der Normalherstellungskosten
(Normwerte aus dem Jahr 2010) und dem
aktuellen Baupreisindex der Wert
ermittelt, mit dem das Gebäude zu dem
heutigen Preisen erbaut werden würde.
Mittels der einer linearen
Alterswertminderung wird der
Immobilienwert dann bestimmt. Da es
große regionale Unterschiede bei den
Immobilienpreisen gibt, wird der
vorläufige Sachwert mit einem
Sachwertfaktor, der meist von den
regionalen Gutsachterausschüssen
vorgeben wird, multipliziert.
Den Sachwert für die
Immobilienbewertung legt für
Delmenhorst der Gutsachterausschuss in
Oldenburg fest.
Zum Vergeichswertverfahren steht im
Bewertungsgesetz (BewG)
§ 183 Bewertung im
Vergleichswertverfahren
(1) Bei Anwendung des
Vergleichswertverfahrens sind Kaufpreise
von Grundstücken heranzuziehen, die
hinsichtlich der ihren Wert beeinflussenden
Merkmale mit dem zu bewertenden
Grundstück hinreichend übereinstimmen
(Vergleichsgrundstücke). Grundlage sind
vorrangig die von den
Gutsachterausschüssen im Sinne der §§
192 ff. des Baugesetzbuchs mitgeteilten
Vergleichspreise.
(2) Anstelle von Preisen für
Vergleichsgrundstücke können von den
Gutsachterausschüssen für geeignete
Bezugseinheiten, insbesondere
Flächeneinheiten des Gebäudes, ermittelte
und mitgeteilte Vergleichsfaktoren
herangezogen werden. Bei Verwendung
von Vergleichsfaktoren, die sich nur auf
das Gebäude beziehen, ist der Bodenwert
nach § 179 gesondert zu berücksichtigen.
(3) Besonderheiten, insbesondere die den
Wert beeinflussenden Belastungen
privatrechtlicher und öffentlich-rechtlicher
Art, werden im Vergleichswertverfahren
nach den Absätzen 1 und 2 nicht
berücksichtigt.
Für die Wertermittlung einer Immobilie in
Delmenhorst mittels des
Vergleichswertverfahrens ist es notwendig,
die Kaufpreise der Vergangenheit von
vergleichbaren Immobilien in Delmenhorst
heranzuziehen.
Die regionalen Gutsachterausschüsse
sammeln die Kaufpreise der Immobilien, in
diesem Fall für Delmenhorst, für ein
gesamtes Jahr. Anhand des
Grundstückmarktberichtes können dann
von den verschiedenen Regionen die
Vergleichsfaktoren ermittelt werden.
* Die online Marktwertermittlung wird
anhand des ImmoWertReports der Firma
Sprengnetter erstellt. Damit wird Ihnen
bereits auf Basis der bisher angegebenen
Objekteigenschaften eine Marktwertspanne,
die den – in einem angemessenen
Vermarktungszeitraum und gewöhnlichen
Geschäftsverkehr – wahrscheinlich zu
erzielenden Kaufpreis enthält, angeboten.
Wie hoch ist der erzielbare
Preis einer Immobilie?
Beim Hausverkauf bzw. Immobilienverkauf in
Delmenhorst sollte als erstes eine
Wertermittlung bzw. Bewertung Ihrer Immobilie
auf der Liste stehen.