Immobilienbewertung Delmenhorst
Was ist mein Haus in Delmenhorst wert?
Sie wünschen eine Bewertung Ihres Hauses
oder Immobilie in Delmenhorst?
Ihr Immobilienunternehmen Immobilien ToHuus
bietet beim Verkauf einer Immobilie in
Delmenhorst eine kostenfreie und
unverbindliche Immobilienbewertung anhand
einer Auswertung der erzielbaren
Marktpreisspanne an. Sicherlich möchten Sie vor
dem Verkauf den Wert Ihrer Immobilie in
Delmenhorst erfahren.
Ihre Immobilienbewertung für
Immobilien in Delmenhorst
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Ermittlung des Marktwertes für die Immobilie in
Delmenhorst
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Kostenlose & unverbindliche Beratung
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Kurzfristige Besichtigungstermine | auch am
Wochenende
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Immobilienverkaufsberatung in Delmenhorst &
Umgebung
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DEKRA Zertifikat Immoblienbewerter für
Standardobjekte
Sie wünschen mehr Informationen zur
Immobilienbewertung in Delmenhorst?
Rufen Sie an - kostenlose Beratung unter:
Immobilien ToHuus
27749 Delmenhorst
Telefon: 04408-088934
Wie wird der Wert einer Immobilie
für Delmenhorst berechnet?
Welche
Wertermittlungsmethoden
werden verwendet?
Wenn Sie eine Immobilie, Ihr Haus oder Ihre
Wohnung in Delmenhorst verkaufen möchten,
sollten Sie den Preis kennen, der am Markt
erzielbar ist. Dazu werden bei der Bewertung
einer Immobilie verschiedene Verfahren
angewendet. Aber was genau bestimmt den
Wert der Immobilie in Delmenhorst? Die Lage
der Immobilie spielt eine große Rolle, aber
auch der Erhaltungszustand des Hauses oder
der Wohnung ist wertbestimmend. Oft liegen
die Vorstellungen vom möglichen
Verkaufspreis bei Eigentümern nicht richtig.
Hier hilft eine professionelle
Immobilienbewertung in Delmenhorst von
Immobilien ToHuus.
Was ist aber der Marktwert oder auch
Verkehrswert einer Immobilie?
Im Baugesetzbuch (BauGB) § 194 ist der
Verkehrswert genau definiert:
„Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den
Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den
sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen
Geschäftsverkehr nach den rechtlichen
Gegebenheiten und tatsächlichen
Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit
und der Lage des Grundstücks oder des
sonstigen Gegenstands der Wertermittlung
ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder
persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“
Für die Ermittlung des Marktwertes einer
Immobilie in Delmenhorst stehen 3
Wertermittlungsverfahren bzw.
Bewertungsverfahren zur Auswahl:
Sachwertverfahren,
Vergleichswertverfahren und
das Ertragswertverfahren.
Bei Einfamilienhäusern in Delmenhorst
kommt vorwiegend das Sachwertverfahren für
die Immobilienbewertung zum Einsatz. Dieses
Verfahren wird dann mit dem
Vergleichswertverfahren unterstützt.
Worin unterscheiden sich diese
Wertermittlungsverfahren bei Immobilien
in Delmenhorst?
Zum Sachwertverfahren steht im
Bewertungsgesetz (BewG)
§ 189 Bewertung im Sachwertverfahren
(1) Bei Anwendung des Sachwertverfahrens ist
der Wert der Gebäude (Gebäudesachwert)
getrennt vom Bodenwert nach § 190 zu
ermitteln. Sonstige bauliche Anlagen,
insbesondere Außenanlagen, und der Wert
der sonstigen Anlagen sind regelmäßig mit
dem Gebäudewert und dem Bodenwert
abgegolten.
(2) Der Bodenwert ist der Wert des
unbebauten Grundstücks nach § 179.
(3) Der Bodenwert und der Gebäudesachwert
(§ 190) ergeben den vorläufigen Sachwert des
Grundstücks. Dieser ist zur Anpassung an den
gemeinen Wert mit einer Wertzahl nach § 191
zu multiplizieren.
Für die Bewertung einer Immobilie in
Delmenhorst wird beim Sachwertverfahren
mittels der Normalherstellungskosten
(Normwerte aus dem Jahr 2010) und dem
aktuellen Baupreisindex der Wert ermittelt,
mit dem das Gebäude zu dem heutigen
Preisen erbaut werden würde. Mittels der
einer linearen Alterswertminderung wird der
Immobilienwert dann bestimmt. Da es große
regionale Unterschiede bei den
Immobilienpreisen gibt, wird der vorläufige
Sachwert mit einem Sachwertfaktor, der meist
von den regionalen Gutsachterausschüssen
vorgeben wird, multipliziert.
Den Sachwert für die Immobilienbewertung
legt für Delmenhorst der Gutsachterausschuss
in Oldenburg fest.
Zum Vergeichswertverfahren steht im
Bewertungsgesetz (BewG)
§ 183 Bewertung im
Vergleichswertverfahren
(1) Bei Anwendung des
Vergleichswertverfahrens sind Kaufpreise von
Grundstücken heranzuziehen, die hinsichtlich
der ihren Wert beeinflussenden Merkmale mit
dem zu bewertenden Grundstück hinreichend
übereinstimmen (Vergleichsgrundstücke).
Grundlage sind vorrangig die von den
Gutsachterausschüssen im Sinne der §§ 192 ff.
des Baugesetzbuchs mitgeteilten
Vergleichspreise.
(2) Anstelle von Preisen für
Vergleichsgrundstücke können von den
Gutsachterausschüssen für geeignete
Bezugseinheiten, insbesondere
Flächeneinheiten des Gebäudes, ermittelte
und mitgeteilte Vergleichsfaktoren
herangezogen werden. Bei Verwendung von
Vergleichsfaktoren, die sich nur auf das
Gebäude beziehen, ist der Bodenwert nach §
179 gesondert zu berücksichtigen.
(3) Besonderheiten, insbesondere die den
Wert beeinflussenden Belastungen
privatrechtlicher und öffentlich-rechtlicher Art,
werden im Vergleichswertverfahren nach den
Absätzen 1 und 2 nicht berücksichtigt.
Für die Wertermittlung einer Immobilie in
Delmenhorst mittels des
Vergleichswertverfahrens ist es notwendig, die
Kaufpreise der Vergangenheit von
vergleichbaren Immobilien in Delmenhorst
heranzuziehen.
Die regionalen Gutsachterausschüsse
sammeln die Kaufpreise der Immobilien, in
diesem Fall für Delmenhorst, für ein gesamtes
Jahr. Anhand des Grundstückmarktberichtes
können dann von den verschiedenen
Regionen die Vergleichsfaktoren ermittelt
werden.
* Die online Marktwertermittlung wird anhand
des ImmoWertReports der Firma Sprengnetter
erstellt. Damit wird Ihnen bereits auf Basis der
bisher angegebenen Objekteigenschaften eine
Marktwertspanne, die den – in einem
angemessenen Vermarktungszeitraum und
gewöhnlichen Geschäftsverkehr – wahrscheinlich
zu erzielenden Kaufpreis enthält, angeboten.
Wie hoch ist der erzielbare Preis einer
Immobilie?
Beim Hausverkauf bzw. Immobilienverkauf in
Delmenhorst sollte als erstes eine Wertermittlung
bzw. Bewertung Ihrer Immobilie auf der Liste
stehen.